Der tschechoslowakische Automobilhersteller Tatra und sein Chefkonstrukteur Hans Ledwinka ziehen sich wie ein roter Faden durch das Leben von Josef Ganz: als Vorbild, als Gegner vor Gericht über acht Jahre und schliesslich als Prozessgegner von Volkswagen in einem Verfahren, in dem Ganz der wichtigste Zeuge war.
Ein Vorbild: Ledwinkas Zentralrohrrahmen
Ab 1923 wurde der Tatra 11 von Hans Ledwinka mit Zentralrohrrahmen und Pendelachsen gebaut – eine radikale Abkehr vom herkömmlichen Leiterrahmen. Ganz kannte diese Konstruktion vom Fahrersitz aus: In den 1920er-Jahren fuhr er neben anderen Wagen einen Tatra mit Pendelachsen, und noch 1933 reiste er mit seinem eigenen Tatra zu Veranstaltungen. 1929 patentierte er ein Fahrgestell, das einen vorderen Rahmen mit einem hinteren Zentralrohr verband (DE 528 643), und bezeichnete Rohrchassis in der Patentschrift selbst als bekannt. Sein Beitrag war nicht das Rohr als solches, sondern die Verbindung von Zentralrohr, Einzelradaufhängung und einem kompakten Antriebsblock hinter den Insassen in einem leichten, erschwinglichen Wagen – zuerst im Maikäfer von 1931, dann im Standard Superior.
Ein Gegner: Tatra gegen Ganz, 1933–1941
1933 entwickelte Tatra einen eigenen kleinen Heckmotor-Prototyp, den V570, der dem Standard Superior sehr ähnlich sah. Zur selben Zeit begann Tatras Vertreter Paul Ehrhardt, Rechte an Wagen mit Zentralrohrrahmen, Pendelachsen und Heckmotor zu beanspruchen. Im Dezember 1933 warf Tatra Ganz vor, mit seinem Patent DRP 587 409 für einen Antriebsblock das Tatra-Patent DRP 549 602 zu verletzen. Der Anspruch wurde im März 1934 vom Patentamt in Berlin und im Mai 1934 auch in der Beschwerde zurückgewiesen.
Eine zweite Klage, gestützt auf Tatras Patent DRP 469 644, zog sich über Jahre hin. Aus Furcht vor einem „ungünstigen Urteil“ stellte Standard die Produktion des Superior im Mai 1935 ein. Im Juni 1941 entschied das Gericht in Berlin schliesslich zugunsten des emigrierten Josef Ganz, und Tatra wurde verurteilt, ihm mehr als 4.000 Reichsmark zu zahlen. Mehr dazu auf der Seite zum Standard Superior.
Der Tatra 77 auf der Berliner Automobilausstellung 1934
Auf der Automobilausstellung im März 1934 stellte Tatra den stromlinienförmigen Tatra 77 mit luftgekühltem V8-Heckmotor vor. Hitler, ein Bewunderer von Tatra, bat Ledwinka, ihm den Wagen am selben Abend im Hotel Kaiserhof zu erklären. Ganz gratulierte Ledwinka am Stand – und las dann im Tatra-Prospekt, Tatra nehme für sich in Anspruch, als Erste den Stromlinienwagen mit Heckmotor gebracht zu haben. In der Motor-Kritik antwortete er:
„Der Prospekt der Tatra-Werke spricht davon, dass es diesen vorbehalten war, den Wagen der Zukunft, den Stromlinienwagen mit Heckmotor, zu bringen. Dazu war allerdings nötig, die deutschen Vorläufer totzuschweigen. Totkriegen lassen sie sich nämlich nicht.“
Tatra gegen Volkswagen: Ganz als wichtigster Zeuge
Nach dem Krieg verklagte Tatra Volkswagen wegen der Verletzung von rund zehn Vorkriegspatenten. 1961 bot Ganz dem Volkswagen-Generaldirektor Heinrich Nordhoff seine Hilfe an: „Sie brauchen in der Tatra-Sache bestimmt einen Lotsen an Bord, vertraut mit allen Riffen und Strömungen“ (zitiert nach Schilperoord 2011, S. 286). Seine Patentstudien gingen an die Patentabteilung von Volkswagen, und im Oktober 1961 wendete sich das Verfahren zugunsten von Volkswagen. Als Ganz aus gesundheitlichen Gründen nicht als Zeuge nach Deutschland reisen konnte, verglich sich Volkswagen im August 1965 mit Tatra und erwarb für eine Million Mark eine Lizenz auf das Patent DE 636 633 – eines der Patente, die Tatra im Dezember 1932 angemeldet hatte.
Quellen
- Paul Schilperoord: Die wahre Geschichte des VW-Käfers. Huber, Frauenfeld 2011, S. 176, 194, 203, 210–212, 266–267, 286–290 (englische Ausgabe: The Extraordinary Life of Josef Ganz).
- Michael Graf Wolff Metternich: „Der streitbare Geist Josef Ganz“. Automobil Revue Nr. 41, 4. Oktober 1990, S. 69.
- Christof Vieweg: Die Akte Volkswagen. GeraMond, München 2014, S. 58.
- Patente DE 528 643 (Josef Ganz, Priorität 18. Juni 1929) und DE 636 633 (Tatra-Werke AG, Priorität 18. Dezember 1932).